Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRB gelten für alle Veranstaltungen der HL Travel Swiss GmbH.

1. Vertragsgegenstand

HL Travel Swiss veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in den HL Travel Swiss-Prospekten und anderen HL Travel Swiss Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren, Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. In allen anderen Fällen handelt HL Travel Swiss lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter. 
Sonderwünsche: Ihre Sonderwünsche dürfen nur entgegengenommen werden, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Vertragsabschluss und besondere Transportbestimmungen

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und HL Travel Swiss kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und HL Travel Swiss wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.2 Reisevermittlun

Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer, welche Ihnen von HL Travel Swiss lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von HL Travel Swiss vermittelten Flugbilletten die Vertragsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. HL Travel Swiss ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.

2.3 Pass, Visa, Impfungen

In den Publikationen von HL Travel Swiss finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung der jeweiligen Publikationen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da sich diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Über die Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. HL Travel Swiss kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3. Reisepreise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den HL Travel Swiss Publikationen. Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internet-Seiten von Leistungsträgern oder eigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken.

3.2 Buchungsgebühren/Zuschläge

Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den Publikationen bei den entsprechenden Destinationen bzw. Angeboten.

3.3 Auftragspauschale

Neben den in den Publikationen erwähnten Preisen wird die Buchungsstelle zusätzliche Auftragspauschalen für Reservierungen, Bearbeitungs- aufwendungen und Fremdgebühren erheben.

3.4 Zahlungsbedingungen

Die Reisearrangements sind wie folgt vor Antritt der Reise zu bezahlen, wenn bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung nicht anders vermerkt.
Anzahlung: Bei der definitiven Buchung ist eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises, mindestens aber CHF 300,- zu bezahlen. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, bei Buchungen von Frühbucher- und Last-Minute-Specials, Linienflugtickets/E-Tickets, Eintrittskarten, von Leistungen mit 100% Annullierungskosten und Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. 
Restzahlung: Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig.

Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung im Verzug. HL Travel Swiss ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann die HL Travel Swiss die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von HL Travel Swiss bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Bei den Zahlungsmitteln Debit- und Kreditkarte wird ein Zuschlag von 2% des bezahlten Betrages erhoben.

3.5 Preisänderungen

Es gibt Fälle, in welchen die in den Publikationen von HL Travel Swiss angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel: 
– nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
– außerordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels) 
– plausibel erklärbare Fehler in den Publikationen.

Falls HL Travel Swiss Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 
21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 
In diesem Fall werden Ihnen von HL Travel Swiss alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. 
Auf Wunsch können Sie aber auch ein anderes von HL Travel Swiss offeriertes Reisearrangement buchen. HL Travel Swiss bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.

3.6 Gültigkeit der Preise

Die ausgeschriebenen Preise in den Publikationen von HL Travel Swiss sind Barpreise und werden mit der Neuausgabe derselben für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.

4. Annullierung/Änderung der Reise

4.1 Meldung

Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei HL Travel Swiss. Dem Brief sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. HL Travel Swiss hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.3.

4.2 Annullierung / Änderung

4.2.1 Bearbeitungsgebühren bei Änderung

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen (Namen oder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60,- pro Person, max. CHF 120,- pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200,- pro Auftrag. Für Änderungen des Reiseziels und Reisedatums gelten die Annullierungskosten gemäss Punkt 4.3. Bei Flugumbuchungen an der Feriendestination behalten wir uns vor, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200,- pro Auftrag zu verlangen. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

4.2.2 Bearbeitungsgebühren bei Annullierung

Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200,- pro Auftrag, plus allfällige Annullierungskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

4.3 Kosten von Annullierung / Änderung

4.3.1 Kosten

Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatum weniger als 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangementpreises (inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschläge usw.):

– 29–15 Tage vor Abreise 30% 
– 14–08 Tage vor Abreise 50% 
– 07–03 Tage vor Abreise 90%
– ab 02 Tage vor Abreise 100%

4.3.2 Ausnahme

Last-Minute-, Frühbucher-Specials, Sonderaktionen, Eintrittskarten 100% ab Buchung
Linienflüge «Nur Flug» und Pauschalreisen mit Linienflügen
Wir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen aufmerksam, die je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse unmit- telbar nach der Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von der Fluggesellschaft erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullierungen können seitens der Flugge- sellschaft hohe Gebühren belastet werden. Wird der Flug nicht angetreten (No-Show), wird grundsätzlich nichts zurückerstattet.
Bahnreisen
Bei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkonditionen vorkommen, dass Reservierungen/Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattet werden können.
Kreuzfahrten, Flussreisen
Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reedereien. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.
Leistungen Dritter (HL Travel Swiss als Vermittler)
Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben..

4.4 Bearbeitungsgebühren

Für Änderungen, welche ausnahmsweise nicht die Kostenfolgen gemäss 4.2 haben, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 
CHF 50,- pro Person zusätzlich zu den vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten.

4.5 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt HL Travel Swiss lediglich die Änderungsgebühr. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu beachten:

– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.

– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften)

– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.

Diese Person und Sie haften gegenüber HL Travel Swiss bzw. der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

 

5. Haftung

5.1 Im Allgemeinen

HL Travel Swiss haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet HL Travel Swiss nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche HL Travel Swiss nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an entsprechende Vertretungen in den Schweizer Flughäfen oder an die Kontaktperson an der Destination. Falls zwischen der flugplanmäßigen Ankunft und der Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. Der Veranstalter HL Travel Swiss haftet in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.

5.2 Unfälle, Erkrankungen und Schwangerschaft

HL Travel Swiss haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch HL Travel Swiss oder durch ein von HL Travel Swiss beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an 
HL Travel Swiss abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Trans- portunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von HL Travel Swiss ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen der Fluggesellschaft oder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.

5.3 Sachschäden

HL Travel Swiss haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von HL Travel Swiss oder einem von HL Travel Swiss beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an HL Travel Swiss abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Die Veranstalter von HL Travel Swiss übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.

5.4 Besondere Veranstaltungen

Außerhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

5.5 Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Kombi-Versicherungspaketes inkl. einer Heilungskosten-, Unfall- und Reisegepäckversicherung abzu- schliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Eine entsprechende Versicherung bietet Ihnen HL Travel Swiss bzw Ihre Buchungsstelle an.

5.6 Zu Ihrer Sicherheit

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinwei- se) abrufen oder bei HL Travel Swiss bzw Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

5.7 Haftung für vermittelte Leistungen

HL Travel Swiss lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers. 

6. Schwierigkeiten während der Reise

6.1 Probleme vor Ort

Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretung ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadener- satzforderungen anzuerkennen.

6.2 Ersatzlösung innert 48 Stunden

Sofern die Kontaktperson vor Ort bzw. die örtliche HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, müssen Sie den Pikettdienst in der Schweiz kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden. Die Pikettnummer finden Sie in den Reisedokumenten. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch HL Travel Swiss ersetzt, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von HL Travel Swiss und gegen Originalbeleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so muss Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) eine entsprechende schriftliche Bestätigung der erfolgten Reklamation mit Auflistung der Gründe ausstellen. Die Kontaktperson vor Ort bzw. die örtliche HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

6.3 Schriftliche Beanstandung

Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort bzw. der örtlichen HL Travel Swiss Vertretung (zB Reiseleiter) senden Sie an die HL Travel Swiss GmbH, c/o Liatowitsch&Partner, Lindenhofstrasse 34, CH-4052 Basel, innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches. 

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen HL Travel Swiss den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche HL Travel SwissVertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. 

8. HL Travel Swiss kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

8.1 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise

HL Travel Swiss behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transport- mittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. HL Travel Swiss bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls HL Travel Swiss gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist HL Travel Swiss bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist HL Travel Swiss befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von HL Travel Swiss bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen

Muss HL Travel Swiss eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Überbuchungsprobleme

Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. 
Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.

8.4 Unterbeteiligung

Für einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die HL Travel Swiss vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann HL Travel Swiss die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen. 

9. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen HL Travel Swiss, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag. 

10. Datenschutz

10.1 Sammlung, Weitergabe und Verwendung von Informationen

Bei HL Travel Swiss können Sie sich sicher fühlen. HL Travel Swiss hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. Bei der Buchung einer Reise werden neben Ihren Kontaktangaben regelmäßig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen usw. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Mit der Buchung bestätigen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet und – soweit nötig – zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet. Wir behalten uns vor, die Daten zur Bereitstellung von aktuellen Angeboten sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken zu nutzen. HL Travel Swiss kann Ihnen Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte schriftlich an HL Travel Swiss GmbH, c/o Liatowitsch&Partner, Lindenhofstrasse 34, CH-4052 Basel.

10.2 Besonderes bei Flugreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen HL Travel Swiss bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. 

11. Reiseversicherung

11.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket

Wir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung oder eines Kombi-Paketes, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. HL Travel Swiss ist nur Vermittler der Versicherung und schliesst jegliche Haftung aus. 

12. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und HL Travel Swiss sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und HL Travel Swiss oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, +41 (0)44 485 45 35, www.ombudsman-touristik.ch / info(at)ombudsman-touristik.ch 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und HL Travel Swiss ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen HL Travel Swiss können nur am Sitz von HL Travel Swiss GmbH, c/o Liatowitsch&Partner, Lindenhofstrasse 34, CH-4052 Basel, angebracht werden.

Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.

Drucklegung/ Stand: Oktober 2013